Was ist erlaubt beim begleiteten Fahren? Welche Grenzwerte gelten derzeit für Alkohol und Drogen? Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen? Unter dem Motto „Informieren, zum Nachdenken anregen und Schlimmeres verhindern“ fand auch dieses Jahr wieder die Präventionsveranstaltung der Straubinger Polizei für unsere 10. Klassen statt.
Gespickt mit zahlreichen Anekdoten und Berichten aus dem Polizeialltag hat Herr PHM Oliver Meßmer in anschaulicher Weise unseren zukünftigen Führerscheinneulingen die Konsequenzen einer Verkehrsteilnahme unter Alkohol- und Drogeneinfluss aus Sicht der Polizei erläutert. Interessant dabei war für viele, was noch erlaubt ist und welche Handlungen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen können.
Unbekannt war auch, dass Drogendelikte verhindert können, dass jemand überhaupt erst den Führerschein machen darf. Wird unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht, kann die Versicherung die Schadenskosten zurückfordern. Viele Alkoholfahrten entstehen aber nicht aus blankem Vorsatz. Beim gemütlichen Biertrinken entfaltet sich die Wirkung nur langsam, so dass der Betroffene sich auch bei überschrittenen Promillegrenzwerten fahrtauglich fühlt. Ähnlich ist dies auch beim Restalkohol, da sich das Nevensystem auf die Einschränkung durch den Alkohol einstellt und nicht so stark wahrgenommen wird.
Wie man sich den Unterschied zwischen 0,0 und 1,1 Promille vorstellen kann konnten unsere Schüler mit Hilfe einer Rausch-Simulationsbrille am eigenen Körper „im nüchternen Zustand“ austesten. Schnell wird das Zuwerfen eines Balls oder das einfache Aufheben eines zu Boden gefallenen Schlüssels zur Herausforderung. Alkohol als Unfallursache rangiert derzeit zwar nur an Platz 3, hinter riskant-überhöhter Geschwindigkeit und der Ablenkung durch Handybenutzung. Nichts desto trotz kann eine Dummheit ein ganzes Menschenleben ruinieren! Damit ist hauptsächlich das Leben unschuldig schwerverletzter Opfer gemeint. Die betrunkenen Unfallverursacher bleiben meist selbst körperlich unbeschadet – nicht aber psychisch: Sie leiden unter lebenslangen schweren Vorwürfen.
Die Wirkung, die wir mit dem Konsum des Alkoholkonsums erzielen wollen ist aber nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu vereinbaren. Am sichersten ist es also im Verkehr nur, wenn man nüchtern bleibt und allseits die Kontrolle behält.