Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Informieren, zum Nachdenken anregen und Schlimmeres verhindern. Unter diesem Motto fand auch dieses Jahr wieder die Präventionsveranstaltung der Straubinger Polizei für unsere 10. Klassen statt.
Gespickt mit zahlreichen Anekdoten und erschreckenden Berichten aus dem Polizeialltag hat Herr PHM Oliver Meßmer unseren zukünftigen Führerscheinneulingen die Konsequenzen einer Verkehrsteilnahme unter Alkohol- und Drogeneinfluss aus Sicht der Polizei erläutert. Interessant war dabei, was erlaubt ist und welche Handlungen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen.
Neu für viele war, dass ein Drogendelikt verhindert, dass jemand überhaupt erst den Führerschein machen darf. Wird unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht, übernimmt die Versicherung den Schaden nicht. Viele Alkoholfahrten entstehen aber nicht aus blankem Vorsatz. Beim gemütlichen Biertrinken entfaltet sich die Wirkung nur langsam, so dass der Betroffene sich auch bei überschrittenen Promillegrenzwerten fahrtauglich fühlt. Ähnlich ist dies auch beim Restalkohol, da sich das Nevensystem auf die Einschränkung durch den Alkohol einstellt und nicht so stark wahrgenommen wird.
Wie man sich den Unterschied zwischen 0,0 und 1,1 Promille vorstellen kann konnten unsere Schüler mit Hilfe einer Rauschsimulationsbrille am eigenen Körper „im nüchternen Zustand“ austesten. Eine Dummheit kann ein ganzes Menschenleben ruinieren! Damit ist hauptsächlich das Leben der unschuldigen schwerverletzten Opfer gemeint, da die betrunkenen Unfallverursacher körperlich meist unbeschadet bleiben – sich aber lebenslang schwere Vorwürfe machen. Am sichersten ist also im Verkehr nur, wenn man nüchtern bleibt.