Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte.
- Im ersten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) wird der Studienreferendar an der Schule ausgebildet, an der das Studienseminar eingerichtet ist (Seminarschule; hier das Ludwigsgymnasium).
- Im zweiten Ausbildungsabschnitt (12 Monate) wird der Studienreferendar einer oder zwei anderen Schulen (Einsatzschulen) zugewiesen. Einsatzschulen sind staatliche Gymnasien.
- Im dritten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) schließt der Studienreferendar seine Ausbildung an der Seminarschule ab.
Die Ausbildung der Studienreferendare umfasst folgende Elemente:
- Hörstunden in den eigenen Fächern zu Beginn der Ausbildung
- Hospitationen in anderen Fächern und anderen Schulen
- Lehrversuche (Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit)
- Zusammenhängender Unterricht ab dem dritten Monat des Vorbereitungsdienstes
- Eigenverantwortlicher Unterricht ab dem sechsten oder siebten Monat des Vorbereitungsdienstes, insbesondere im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt
- Fachsitzungen zur Vermittlung der Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
- Praktika und Übungen in geeigneten Fächern
- Allgemeine Sitzungen zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte in Pädagogik, Psychologie, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
- Lehrgänge und Veranstaltungen mehrerer Studienseminare
Die Ausbildung im zweiten Ausbildungsabschnitt an der Einsatzschule dient dazu, dass der Studienreferendar eine andere Schule näher kennenlernt, dort durch Erteilung von Unterricht seine pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen erweitert und Sicherheit im Unterrichten gewinnt.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Rechtsgrundlage hierfür ist die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II).
Studienreferendare, die diese Prüfung bestanden haben, sind auf Grund des Prüfungszeugnisses berechtigt, die Bezeichnung Lehramtsassessor zu führen.