Zweige, Aktivitäten und mehr
Alle Schülerinnen und Schüler lernen am Ludwigsgymnasium zunächst Englisch. In der 6. Klasse können sie zwischen Französisch und Latein als 2. Fremdsprache wählen.
Unabhängig von dieser Fremdsprachenwahl erfolgt in der 8. Klasse die Wahl einer Ausbildungsrichtung – Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium oder Sprachliches Gymnasium.
Ausführliche Informationen zum Ludwigsgymnasium, insbesondere auch zu unseren speziellen Angeboten für die 5. und 6. Klasse – die Sport-, Forscher- und Bläserklasse – finden Sie in unserer Schulbroschüre (pdf).
Gerne laden wir Sie auch in unser Schulhaus ein. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch (09421/9941-0) einen Termin für eine Schulhausführung. Oder nutzen Sie unseren digitalen Rundgang, um sich gleich einen Eindruck vom Ludwigsgymnasium zu verschaffen!
Genauere Informationen zu unseren Ausbildungsrichtungen.
Unsere Schulbroschüre (pdf).
Ganztägige Förderung und Betreuung in der Schule
Am Ludwigsgymnasium besteht seit mehreren Jahren das Angebot einer „offenen Ganztagsschule“. Diese bietet im Anschluss an den Vormittagsunterricht verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die von ihren Eltern hierfür angemeldet werden. Dieses Angebot ist für die Eltern grundsätzlich kostenfrei. Es fallen jedoch die Kosten für das Mittagessen an der Schule an, das in der Mensa der Schule gemeinsam eingenommen wird. Das Angebot umfasst von Montag bis Donnerstag eine Mittagsverpflegung, eine Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedenartige Freizeitangebote und dauert jeweils von 12:40 Uhr (nach dem Ende des Vormittagsunterrichts) bis 16:00 Uhr.
Die offene Ganztagsschule stellt ein freiwilliges schulisches Angebot dar. Die Betreuung wird von Fachkräften (Lehrerin, Pädagogische Mitarbeiterin) der Caritas, Verband Straubing-Bogen, übernommen, mit der die Schule als einem Träger der freien Wohlfahrt zusammenarbeitet.
Wenn Sie Ihr Kind für die offene Ganztagsschule anmelden, besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Die Anmeldung muss verbindlich für das nächste Schuljahr im Voraus erfolgen, damit eine verlässliche Betreuung ab Schuljahresbeginn gewährleistet werden kann. In Jahrgangsstufe 5 gibt es keinen Pflichtunterricht am Nachmittag. Sie können Ihr Kind für 2, 3 oder 4 Nachmittage anmelden. An welchen Tagen Ihr Kind die Nachmittagsbetreuung dann in Anspruch nimmt, können Sie zu Beginn des Schuljahres entscheiden.
Wenn Sie für Ihr Kind an der Nachmittagsbetreuung interessiert sind, bitten wir Sie um Ihre Anmeldung bei der Einschreibung vom 6. bis 10. Mai 2024.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Stefan Ramsauer gerne zur Verfügung.
Wissenswertes
Termine
Informations- und Anmeldetermine zum Übertritt an das Ludwigsgymnasium
Mo, 15.01.2024 | Informationsveranstaltung aller Straubinger Gymnasien zum Übertritt an ein Gymnasium |
Do, 08.02.2024 | Experimentiernachmittag
14:00 – 16:00 Uhr |
Fr, 08.03.2024 | Informationen zum Übertritt an das Ludwigsgymnasium (Tag der offenen Tür)
14:00 – 17:00 Uhr |
Mo, 06. – Fr, 10.05.2024 | Anmeldung am Ludwigsgymnasium Mitzubringen: Übertrittszeugnis (im Original), Geburtsurkunde und drei Passbilder. Die Anmeldung an der Schule ist in der Zeit von
möglich. Beachten Sie, dass die Anmeldung auch Online erfolgen kann! |
Di, 14.05.2024
Mi, 15.05.2024 Do, 16.05.2024 |
Eventuell Probeunterricht. Zentral am Johannes-Turmair-Gymnasium |
Fahrtkostenübernahme
Übernahme der Beförderungskosten an das Ludwigsgymnasium Straubing
1. SCHÜLER AUS DER STADT STRAUBING
Schüler, die im Stadtbereich weiter als 2 km (Fußweg) von der Schule entfernt wohnen, erhalten die Beförderungskosten erstattet.
2. SCHÜLER AUS DEM LANDKREIS STRAUBING-BOGEN
Für Schüler aus folgenden Landkreisgemeinden ist die Schülerbeförderung kostenlos:
- Aholfing
- Aiterhofen
- Atting
- Feldkirchen
- Geiselhöring: Bei dem Gebiet der Stadt Geiselhöring muss man auf die verschiedenen Ortsteile achten. Bei den Ortsteilen Greißing, Hainsbach, Hirschling, Oberharthausen und Pönning werden die Kosten übernommen. Am besten im Landratsamt bezüglich der Kostenübernahme nachfragen.
- Kirchroth
- Leiblfing
- Oberschneiding
- Perkam
- Rain
- Salching
- Straßkirchen: Bei der Gemeinde Straßkirchen muss man auf die verschiedenen Ortsteile achten, es werden beispielsweise für den Ort Schambach die Kosten übernommen.
- Wiesenfelden: Bei der Gemeinde Wiesenfelden muss man auf die verschiedenen Ortsteile achten, es werden beispielsweise für Wiesenfelden (Ort), Frath, Geraszell, Heilbrunn, Lehenbach und Saulburg die Kosten übernommen. Am besten im Landratsamt bezüglich der Kostenübernahme nachfragen.
Die Fahrkosten werden in der Regel nicht erstattet bei Schüler aus den Landkreisgemeinden:
- Ascha
- Bogen
- Falkenfels
- Geiselhöring: Bei dem Gebiet der Stadt Geiselhöring muss man auf die verschiedenen Ortsteile achten, es werden beispielsweise die Kosten in den Ortsteilen Geiselhöring, Dettenkofen, Gingkofen, Hadersbach, Sallach, Wallkofen nicht übernommen. Am besten im Landratsamt bezüglich der Kostenübernahme nachfragen.
- Haibach
- Haselbach
- Hunderdorf
- Irlbach
- Konzell
- Laberweinting
- Loitzendorf
- Mallersdorf-Pfaffenberg
- Mariaposching
- Mitterfels
- Niederwinkling
- Neukirchen
- Parkstetten
- Perasdorf
- Rattenberg
- Rattiszell
- Sankt Englmar
- Schwarzach
- Stallwang
- Steinach
- Straßkirchen: Bei der Gemeinde Straßkirchen muss man auf die verschiedenen Ortsteile achten. Am besten im Landratsamt bezüglich der Kostenübernahme nachfragen.
- Wiesenfelden: Bei der Gemeinde Wiesenfelden muss man auf die verschiedenen Ortsteile achten, es werden beispielsweise die Kosten für Geßmannszell, Höhenberg, Hötzelsdorf oder Zinzenzell nicht übernommen. Am besten im Landratsamt bezüglich der Kostenübernahme nachfragen.
- Windberg
3. SCHÜLER AUS ANDEREN LANDKREISGEMEINDEN
Für Schüler aus den Landkreisen Regensburg bzw. Dingolfing werden die Beförderungskosten eventuell übernommen. Aktuell haben wir die Zusage, dass für die Schüler/innen, die in Pfatter oder in Wörth a. d. Donau wohnen, die Fahrtkosten ans Ludwigsgymnasium übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem zuständigen Landratsamt.
Wichtiger Hinweis für Eltern, die für die Beförderungskosten Ihres Kindes selber aufkommen müssen:
Der Kooperationsvertrag zwischen Landkreis Straubing-Bogen und der Stadt Straubing stellt sicher, dass Fahrgäste mit einem Fahrschein eines Regionalbusses oder Regionalzuges den kostenlosen Umstieg in den Stadtbusverkehr nutzen können. Die Landkreisfahrscheine (meistens sind dies Schülermonatskarten) müssen selbst gekauft werden. Mit dem gültigen Landkreisfahrschein erhält man kostenfrei eine Stadtbusfahrkarte bei den Stadtwerken Straubing, Heerstr. 43 a. Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat unter der Telefonnummer 09421/99410 gerne zur Verfügung!
Voraussetzungen
Für den Übertritt an das Gymnasium gelten folgende Voraussetzungen: Jedes Kind in der 4. Jahrgangsstufe erhält ohne Antrag der Eltern Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Darin steht die Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht und zusätzlich wird festgestellt, für welche weiterführende Schulart das Kind geeignet ist.
Bei einem Schnitt bis 2,33 ist der Übertritt an ein Gymnasium uneingeschränkt möglich. Ab einem Notenschnitt von 2,66 oder beim Übertritt aus einer privaten Grundschule, zum Beispiel einer Montessori-Schule, ist eine Aufnahme in ein Gymnasium nur nach einem bestandenen Probeunterricht möglich.
Probeunterricht
Der Probeunterricht dauert drei Tage und findet am 14., 15. und 16. Mai 2024 am Johannes-Turmair-Gymnasium Straubing statt. Die schriftlichen Prüfungen an den beiden ersten Tagen finden in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Dafür werden die Aufgaben zentral vom Staatsministerium gestellt. Der dritte Tag dient dem Unterrichtsgespräch.
Für das Bestehen des Probeunterrichts ist ein Durchschnitt von 3,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich und in keinem Fach darf eine mangelhafte Leistung erzielt werden.
Bei einem Gesamtergebnis von 4,0 entscheiden die Eltern nach einer weiteren Beratung, ob das Kind an das Gymnasium übertreten soll.
Übertritt von einer Real- oder Mittelschule
Übertrittswillige Schülerinnen und Schüler aus der 5. Klasse einer Real- oder Mittelschule erhalten kein Übertrittszeugnis. Sie können an ein Gymnasium in Jahrgangsstufe 5 übertreten, wenn sie im Jahreszeugnis als geeignet für den Bildungsweg eines Gymnasiums bezeichnet werden. Dies ist der Fall, wenn an der Realschule in den Fächern Deutsch und Mathematik ein Durchschnitt von 2,5 oder besser bzw. an der Mittelschule ein Durchschnitt von 2,0 oder besser erzielt wird.
Bereits jetzt kann eine Voranmeldung am Ludwigsgymnasium vorgenommen werden, die endgültige Anmeldung muss dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien unter Vorlage des Jahreszeugnisses erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Übertritt in Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums möglich. Auskünfte dazu erteilt Ihnen gerne unser Beratungslehrer OStR Bernhard.
Externe Links
Ein Übertritt an das Ludwigsgymnasium ist mit einem mittleren Schulabschluss auch nach der 10. Klasse möglich. Dazu bieten wir die Einführungsklasse an.